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Eheversprechen

Das Eheversprechen

Der Antrag


Der Tag der Hochzeit soll einer der unvergesslichsten und schönsten Tage im Leben eines Paares werden. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die Hochzeitsfeier so auszurichten, dass sie in schönster Erinnerung bleibt. Damit nicht nur die anschließende Feier, sondern auch die Trauungszeremonie ein unvergesslicher und einzigartiger Moment bleibt, kann sich das Brautpaar ein gegenseitiges Eheversprechen geben.

Dieses Eheversprechen ist, zusätzlich zum üblichen „Ja-Wort“, welches sich die Brautleute vor dem Pfarrer oder Standesbeamten geben kann, eine wunderbare Möglichkeit, die Trauung ganz individuell und privat zu gestalten.

Ein Eheversprechen ist mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis. Es ist wie ein gemeinsamer Schwur anzusehen, der das Ehepaar durch die folgenden Ehejahre begleiten soll und das Paar nicht nur in den guten, sondern gerade auch in schlechten Zeiten daran erinnern soll, was es sich einst vor dem Traualtar geschworen hat. Den genauen Wortlaut des Eheversprechens hat das Brautpaar im Vorfeld mit dem Pfarrer oder Standesbeamten festgelegt.

Im Allgemeinen versprechen sich Braut und Bräutigam während des Eheversprechens, sich gegenseitig zu ehren, zu lieben und sich sowohl in den guten, als auch in den schlechten Zeiten die Treue zu halten. Üblicherweise wird das Eheversprechen oft mit dem abschließenden Satz „Bis das der Tod uns scheidet“ beendet.
Besonders dieser letzte Satz wird von vielen Brautpaaren mittlerweile variiert und individuell umformuliert. Viele Ehen halten leider trotz der anfänglichen Verliebtheit leider nicht immer so lange, wie es eigentlich gedacht war und dieser Tatsache wird mit einem leicht abgeänderten Schlusssatz Rechnung getragen.
Dieses gemeinsame Eheversprechen wird mit dem gemeinsam gesprochenen Ja-Wort, sowie mit dem gegenseitigen Austauschen der Eheringe besiegelt.